Um der zunehmenden Belastung der Stromnetze durch Elektromobilität und Wärmepumpen zu begegnen werden neben dem (langsamen) Netzausbau weitere Maßnahmen ergriffen: Eine davon ist die Steuerung von Verbrauchern nach § 14a EnWG. In Zeiten hoher Belastung des Stromnetzes können die Verteilnetzbetreiber Verbraucher drosseln. HIerzu gehören auch Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.
Das bedeutet ganz konkret, dass für neue Ladeinfrastruktur ab dem 01.01.2024 eine Drosselung nach §14 EnWG technisch möglich sein muss.Das führt zu Mehraufwand im Rahmen der Installation und weiterer Technik im Betrieb. Dem stehen aber sehr konkrete finanzielle Vorteile durch reduzierte Netzentgelte gegenüber: Die Stromkosten sinken für steuerbare Verbrauchseinrichtungen!
Wir beraten Sie gerne hierzu. Unser Partner naturstrom bietet die reduzierten Netzentgelte bereits in seinem fahrstrom-Tarif an!