Service und Wartung von Ladestationen
Prüfpflicht für öffentliche Ladepunkte
Für öffentliche Ladepunkte und gewerblich genutzte Ladepunkte besteht eine Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3. Die Anlagen müssen regelmäßig hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit geprüft werden. Daraus resultiert die Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung der Sicherheit. Die DGUV Vorschrift 3 beschreibt die Vorgehensweise bei der sicherheitstechnischen Prüfung elektrischer Einrichtungen und die Anforderungen an das Prüfpersonal. Zusätzlich sind die Forderungen aus der Ladesäulenverordnung (LSV) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthalten.
Was ist Gegenstand der Prüfung?
Eine sorgfältige Sichtkontrolle ist Grundlage der Prüfung. Weiterhin ist es notwendig die Isolationswiderstände und die Leitfähigkeit sicherheitsrelevanter Leitungen zu prüfen sowie diverse Funktionsproben durchzuführen. Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll zusammengefasst. Dieses Protokoll ist Ihr Nachweis, dass Sie Ihrer Verpflichtung zur Prüfung Ihrer Ladestation nachgekommen sind.
Wartung privater Ladestationen
Die Beanspruchung Ihrer privaten Ladestation ist grundsätzlich ähnlich der einer gewerblich genutzten Ladestation. Die Prävention vor Unfällen oder z.B. Bränden liegt in Ihren Händen. Eine regelmäßige Prüfung Ihrer Anlage minimiert die Gefahr von elektrischen Schlägen oder sogar Bränden. Auch wenn diese Prüfungen nicht vorgeschrieben sind – es geht um IHRE Sicherheit!
Diese Aufgabe übernehmen wir im Rahmen eines Wartungsvertrags gerne für Sie. Im Störungsfall sind wir als regionaler Partner ebenfalls kurzfristig für Sie da.
Service für Hersteller
Wir übernehmen Service- und Reparaturarbeiten für Hersteller von Ladesäulen und Wallboxen.
Unsere geschulten und erfahrenen Mitarbeiter sind in weiten Teilen NRWs unterwegs für