Ladestationen für Immobilien
Ladestationen für Immobilien: In Zukunft immer mehr
In Wohnanlagen oder Mehrparteienhäusern bzw. den dazugehörigen Tiefgaragen und Stellplätzen ist die Installation von Ladepunkten mit besonderen Anforderungen verbunden. Beginnend mit dem begrenzten Hausanschluss zum Betrieb der Ladestation, über ein mögliches Lastmanagement bis hin zur Abrechnung. Insbesondere aus Sicht von Verwaltungsgesellschaften, sind die Abrechnung von zentral bezogenem Ladestrom und die faire Kostenverteilung zwischen den Eigentümern ein wesentlicher Bestandteil eines Projekts zur Einführung von Ladesäulen.
Aufgabenstellungen bei der Planung von Ladeinfrastruktur in Immobilien
- Ermittlung der benötigten Ladepunkte und der Leistung
- Prüfung der vorhandenen Elektrischen Anschlussleistung und Infrastruktur (ggfls. Netzanalyse)
- Abrechnung des Ladestroms an Mieter bzw. Eigentümer
(Einzelbezug über die Stadtwerke, Zentralbezug mit Verrechnung über die NKA) - Konzept für die Kostenverteilung
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Als Grundlage Ihrer Planung muss der Bedarf an Ladestrom ermittelt werden. Welche Fahrzeugtypen sollen geladen werden? Plug-In-Hybride können meist nicht so schnell laden wie z.B. reine e-Fahrzeuge. Wie viele Ladestationen werden fest eingeplant und wie viele werden mittelfristig dazu kommen? Welche Art von Ladepunkt passt am besten zur Infrastruktur? Die Single- oder Double Wallbox, mit Standfuß oder doch als Deckenmontage?
Eine gründliche Prüfung der elektrischen Infrastruktur des Hauses sollte obligatorisch sein. Reicht die maximale Leistung aus, oder gibt es eventuell Reserven? Wie kann eventuell mein Energieversorger helfen? Bei dieser Aufgabe sollte von vornherein nicht zu kurzfristig gedacht werden. Nachrüsten wird nicht kostengünstiger.
Auch das Thema Abrechnung wird eine wichtige Variable. Wird jede Ladestation einen eigenen Zähler erhalten oder erfolgt die Abrechnung zentral über nur einen Zähler? Wie können die Abrechnungen für Dienstwagen genutzt werden (Fahrstromserstattung durch den Arbeitgeber)? Welche Anforderungen muss die Abrechnung erfüllen und kann eventuell unsere für die Wohnungswirtschaft entwickelte Software dabei helfen?
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