Die Förderung ist großzügig, die Steuervorteile auch. Jetzt ist Zeit, auf ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug als Dienstwagen umzusteigen.
Hier die Fakten im Überblick
- Bei der Besteuerung wird zwischen rein batteriebetriebenen Fahrzeugen (BEV) und hybriden Fahrzeugen (PHEV) unterschieden.
- Für die private Nutzung von BEVs bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 EUR werden nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert.
- Liegt der Preis über 60.000 EUR werden 0,5% versteuert.
- Das gleiche gilt für PHEV, also die Hybridfahrzeuge: Hier werden immer 0,5% des Bruttolistenpreises versteuert, sofern sie mindestens 40km rein elektrische Reichweite haben oder max 50g CO2/km ausstoßen.
Aus Sicht der Arbeitgebers ist bei der Integration von PHEVs in die Flotte wichtig, dass diese auch tatsächlich elektrisch betrieben werden. Dies sollte mit dem Dienstwagenfahrer vereinbart werden und über die Verbrauchsabrechnung auch überprüft. Es ist damit zu rechnen, dass die Steuervorteile zukünftig an diese Bedingung geknüpft werden.
Das Laden des Dienstfahrzeugs ist mit dem Tanken gleichzusetzen, d.h. der Stromverbrauch wird vom Arbeitgeber getragen. Dazu gehört auch das Tanken zu Hause. Hierfür gibt es geeignete Abrechnungslösungen, die es dem Mitarbeiter und dem Arbeitgeber für diesen Fall eine einfache Abrechnung erlauben.
Steigt die Anzahl der Dienstfahrzeuge auf dem Firmenparkplatz, steigen auch die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur. Eine hohe Gleichzeitigkeit bei Ankommen und Gehen erfordern ein intelligentes Lastmanagement, um alle Fahrzeuge fahrbereit zu machen, ohne das lokale Netz zu überlasten. Wir bieten hierfür in Zusammenarbeit mit den führenden Herstellern Lastmanagementlösungen an, die wir Ihnen gerne im Rahmen der Beratung vorstellen.
Zu einem Flottensystem gehört auch die Abrechnung über Roaming Anbieter und das Tanken auf dem Firmengelände mit RFID Karte.