Gibt es eigentlich eine Prüfpflicht für Wallboxen auf dem Betriebsgelände?
Ja! -Wallboxen oder Ladesäulen sind prüfungspflichtige Betriebsmittel. Als Unternehmer sind Sie dafür veranwortlich, Ihren Mitarbeitern nur betriebssichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Sicherheit schafft die tägliche Sichtprüfung vor der Benutzung (Unterweisung!) und die regelmäßige Prüfung nach DGUV.
Auch wenn hier keine starren Vorgaben existieren, hat sich eine Prüfung mindestens einmal pro Jahr als Mindeststandard etabliert. Bei der Prüfung wird der Ladepunkt mit einem geeigneten Messgerät geprüft und die Ergebnisse werden dokumentiert – damit Sie rechtssicher nachweisen können, das die Prüfung fachgerecht durchgeführt wurde und das Betriebsmittel zum Prüfzeitpunkt technisch einwandfrei und sicher ist. Auch der Fehlerstromschutzschalter ist zu prüfen und – wenn vorhanden – die einwandfreie Funktion eines Lastmanagements.
Es empfiehlt sich, die Prüfung mit einer Wartung zu verbinden, hierbei wird auf Feuchtigkeit im Gehäuse geprüft, Dichtigkeit ggfls. wieder hergestellt, Schrauben am Typ 2 Stecker nachgezogen uvm.
Betriebsanweisung für eine Steckdose?
Um sicherzugehen, dass Ihre Mitarbeiter die Wallbox gefahrlos bedienen, sollten Sie eine Betriebsanweisung veröffentlichen und regelmäßig unterweisen. Wir erstellen gerne für Sie eine geeignete Betriebsanweisung.
Unsere Techniker führen für Ihre Ladeinfrastruktur gerne die oben genannten Prüfungen und Wartungen durch. Sprechen SIe uns gerne an.
Checkliste
- Betriebsanweisung erstellen (auf Basis der Bedienungsanleitung des Herstellers und allgemeiner Risikoanalyse)
- Nutzer der Ladepunkte unterweisen
- Jährliche DGUV Prüfung und FI Check durchführen und dokumentieren
- Wartung durchführen, um die Sicherheit und Lebensdauer zu erhöhen